Genossenschaften - Eine alte Idee schafft neuen Wohnraum

Die in Deutschland zur Mitte des 19. Jahrhunderts begründete Genossenschaftsidee ist am 30. November 2016 zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO erklärt worden.

Trotz dieser langen Geschichte ist die Rechtsform der Genossenschaft kein Auslaufmodell – im Gegenteil: in den letzten Jahren wurden Genossenschaften intensiv als Möglichkeit zur Realisierung innovativer Wohnprojekte diskutiert. Im Augenblick verschiebt sich der Fokus gerade auf den dringend notwendigen Ausbau des Sozialen Wohnungsbaus. Zwar handeln auch andere Wohnungsmarktakteure sozial verantwortlich und bieten zeitgemäße sowie bedarfsgerechte Wohnungen am Markt an, so insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen. Von anderen Rechtsformen unterscheiden sich die Genossenschaften aber dadurch, dass die Mitglieder gleichzeitig Kunden und Miteigentümer sind. Viele der bestehenden Wohnbaugenossenschaften sind fast so alt wie die Genossenschaftsidee selbst – sie sind über die Jahrzehnte zu großen Institutionen herangewachsen und prägen unser Bild der Genossenschaftsidee. Die Rechtsform selbst erlaubt aber auch sehr kleine, bewegliche und innovative Projekte. Eine besondere Rolle können auch Dachgenossenschaften darstellen, die Risiken einzelner Projekte auf mehrere Schultern verteilen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat gerade eine Studie herausgebracht, die sich der Kooperation von Kommunen und Wohnungsgenossenschaften widmet. Sie zeigt in Fallstudien die Vielfalt der Wohnungsgenossenschaften und geht der Frage nach, wie Städte sich mit diesen besonderen Partnern für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt einsetzen können.

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