11.12.2017
Co-Living und was das mit MINI zu tun hat
Was früher noch Wohngemeinschaft hieß, wird heute als „Co-Living“ bezeichnet und der Autokonzern, der einst die Marke MINI erfolgreich unter sein Markendach nahm, baut heute Wohnungen.
Trotz dieser langen Geschichte ist die Rechtsform der Genossenschaft kein Auslaufmodell – im Gegenteil: in den letzten Jahren wurden Genossenschaften intensiv als Möglichkeit zur Realisierung innovativer Wohnprojekte diskutiert. Im Augenblick verschiebt sich der Fokus gerade auf den dringend notwendigen Ausbau des Sozialen Wohnungsbaus. Zwar handeln auch andere Wohnungsmarktakteure sozial verantwortlich und bieten zeitgemäße sowie bedarfsgerechte Wohnungen am Markt an, so insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen. Von anderen Rechtsformen unterscheiden sich die Genossenschaften aber dadurch, dass die Mitglieder gleichzeitig Kunden und Miteigentümer sind. Viele der bestehenden Wohnbaugenossenschaften sind fast so alt wie die Genossenschaftsidee selbst – sie sind über die Jahrzehnte zu großen Institutionen herangewachsen und prägen unser Bild der Genossenschaftsidee. Die Rechtsform selbst erlaubt aber auch sehr kleine, bewegliche und innovative Projekte. Eine besondere Rolle können auch Dachgenossenschaften darstellen, die Risiken einzelner Projekte auf mehrere Schultern verteilen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat gerade eine Studie herausgebracht, die sich der Kooperation von Kommunen und Wohnungsgenossenschaften widmet. Sie zeigt in Fallstudien die Vielfalt der Wohnungsgenossenschaften und geht der Frage nach, wie Städte sich mit diesen besonderen Partnern für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt einsetzen können.